Header-Bild
Ernstfall Betriebsrat? Fünf Regeln zum produktiven Umgang.

Betriebsrat und Geschäftsführung erfolgreich an einen Tisch bringen


Die ganze Wiedergabeliste finden Sie auch hier.


Vielen Geschäftsführern gilt der Betriebsrat als Zumutung, der mit schwerem arbeitsrechtlichen Geschütz zu begegnen ist. Dieser Blick ist kontraproduktiv. Besser als der ständige Gang zum Arbeitsgericht wirkt sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aus.

Eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sorgt für ein positives Arbeitsklima im Unternehmen. Denn der Betriebsrat vertritt als Gremium die Gesamtbelegschaft. Die enge Zusammenarbeit mit ihm bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, verlässliche und allgemein akzeptierte Regelungen für Mitarbeiter zu treffen, etwa was Fragen der betrieblichen Ordnung oder des Verhaltens der Mitarbeiter untereinander angeht. Aufgrund meiner Erfahrung als Interim Manager vertrete ich für einen produktiven Umgang mit dem Betriebsrat fünf Erfolgsregeln:

1. Das Betriebsverfassungsgesetz kompetent handhaben

Die meisten Betriebsräte kennen sich auf ihrem Gebiet, dem Betriebsverfassungsgesetz, bestens aus und machen seit Jahren von ihrem Recht auf ständige Weiterbildung Gebrauch. Sie spüren deshalb schnell, ob ihr Gegenüber auf Arbeitgeberseite ein Profi ist. Fachkompetenz ist daher die Eintrittskarte für ein gutes Miteinander. Ist die im Betrieb nicht vorhanden, gilt es, dieses Know-how auszubilden oder extern einzukaufen. Besonders in Unternehmen, in denen erstmalig Betriebsräte gegründet werden. Hier ist es für einen deeskalierenden Umgang mit dem Betriebsrat unumgänglich, schnell Fachkompetenz aufzubauen und das gesetzlich geforderte Konsensprinzip zu erlernen. Da in der Regel dieses Know-how nicht im Unternehmen vorhanden ist, empfiehlt es sich, einen kompetenten Human Resources Interim Manager mit einer solchen Aufgabe zu beauftragen.

2. Den Betriebsrat professionell informieren

Information ist eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme. Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt an vielen Stellen, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. Dazu ein Beispiel: Abmahnungen sind ohne Beteiligung des Betriebsrats möglich. Doch suchen die betroffenen Mitarbeiter in der Regel den Betriebsrat auf und bitten ihn um Unterstützung. Da ist es einfacher, ihn gleich zu informieren und so Kooperationsbereitschaft zu signalisieren. In meinen Interim Management Mandaten hat es sich immer wieder gezeigt, dass der Betriebsrat aufgrund seiner Erfahrung häufig zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann.

Auch ist es empfehlenswert, vor einer formalen Anhörung den Betriebsrat informell anzusprechen; das bietet die Chance, frühzeitig seine Sichtweise zu erfahren und ihn einzubinden. Die anschließende formelle Information des Betriebsrats lässt sich so einfacher gestalten. Weitere Nachfragen erübrigen sich und geplante Maßnahmen können ohne Verzögerung umgesetzt werden.

3. Den Dialog mit dem Betriebsrat fördern

Je besser der informelle Draht der Geschäftsführung zum Betriebsrat, desto besser die Zusammenarbeit. Das Gesetz verlangt, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat einmal im Monat zusammensetzen. Nach meiner Erfahrung als Interim Manager ist der konzentrierte und kurze, wöchentliche Jour fixe aber meist effizienter als ein monatlicher mehrstündiger Betriebsratmarathon. Die Geschäftsführung arbeitet gemeinsam mit dem Gremium an kleineren Paketen, erfährt zeitnah, wo der Schuh drückt, und kann schneller deeskalieren. Ein solcher Dialog auf Augenhöhe führt zu einer Wertschätzung der Betriebsräte und damit zu einem unkomplizierten Miteinander.

4. Geben und nehmen in der Betriebsratsarbeit

Der Umgang mit dem Betriebsrat beruht auf Leistung und Gegenleistung. Das ist nicht anders als in der „großen Politik“. Die Kunst besteht immer darin, für beide Seiten akzeptable Kompromisse zu finden. Betriebsräte fassen eine offene Kommunikation positiv auf, doch gehören auch „harte Gegenleistungen“ dazu. Dazu ein Beispiel: Ziel eines Interim Management Mandats war die Standortsicherung eines in die Krise geratenen Unternehmens. Im Rahmen der Verhandlungen konnte der Betrieb mit dem Betriebsrat unter anderem die begrenzte Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Als Gegenleistung wurde dem Betriebsrat die Übernahme der Auszubildenden zugesagt.

5. Den Betriebsrat ins Boot holen

Wer die Mitarbeiter in grundlegenden personalpolitischen Angelegenheiten mitnehmen möchte, sollte den Betriebsrat frühzeitig integrieren. So ist in IT-Unternehmen die stetige Weiterbildung der Mitarbeiter ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Das Gesetz sieht für betriebliche Bildungsmaßnahmen eine umfangreiche Beteiligung des Betriebsrat vor. Als Interim Manager habe ich oft Betriebe erlebt, die sich in endlosen „Genehmigungsschleifen“ verloren haben. In einem IT-Unternehmen war es uns stattdessen gelungen, einen aus der Fachabteilung, der Personalabteilung und dem Betriebsrat bestehenden gemeinsamen Weiterbildungsausschuss zu installieren. Dieser erhielt sämtliche Informationen zum Thema, diskutierte gemeinsam über Grundlagen und fand Lösungen für strittige Einzelfragen.

Fazit

Eine rechtzeitige und umfassende Kommunikation mit dem Betriebsrat auf Augenhöhe ist der Garant für eine konstruktive Zusammenarbeit. Hier kann ich als Interim Manager mit außerbetrieblichen Erfahrungen beratend und deeskalierend wirken, vor allem in Fällen, wo die Fronten unauflösbar verhärtet erscheinen.

Interessiert? Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme:

E-Mail jb@hrexpert.de
Mobil (+49) 172 255 3586

Nach oben